Bauleitplanung

Ortsübliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
für den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „In den Stauden“

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „In den Stauden“ mit den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und die Berichtigung des Flächennutzungsplanes liegen im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer 13, Hr. Süß, Hauptstr. 123, Gemeinde Leidersbach, vom 22.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023 während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr) aus und können eingesehen werden.



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