15.10.2018
Änderung der Standesamtlichen Mitteilungen
Wer eine Veröffentlichung seines Geburtstages oder seines Jubiläums (Bundesmeldegesetz, § 50) im Amtsblatt wünscht, meldet sich bitte mindestens 4 Wochen vor dem Ereignis im Rathaus (Vorzimmer des Bügermeisters). Bei einer gewünschten Veröffentlichung werden wir Ihre Daten auch an die Heimatzeitung weiterleiten. Veröffentlicht werden, wenn gewünscht, folgende Jubiläen: 70., 75., 80., 85., und ab dem 90. jeder folgende Geburtstag; Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit. Wer bereits der Veröffentlichung der Geburtstage widersprochen hat, muss sich nicht mehr melden.
Gratulation zum Geburtstag und zum Ehejubiläum
Der Bürgermeister der Gemeinde Leidersbach gratuliert seinen Bürgerinnen und Bürgern zum 80., 85., 90. und dann zu jedem Geburtstag sowie zum 50., 60., 65. und 70. Ehejubiläum.
Zur Veröffentlichung von Geburten ist eine Mitteilung im Rathaus erforderlich (Bayerisches Datenschutzgesetz, Art. 15). Wer eine Veröffentlichung wünscht, wird gebeten, das Rathaus (Büro des Bürgermeisters, Tel. 06028/9741-11 oder E-Mail: andrea.chevalier@leidersbach.de) zu informieren.
Kategorien: Amtliche Mitteilungen, Rathaus & Bürgerservice