18.03.2020
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Antragsberechtigte
Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Höhe der Soforthilfe
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Förderantrag
Der Förderantrag PDF (1,44 MB) ist als Download auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München abrufbar und online ausfüllbar.
Hier geht es direkt zum Förderantrag:
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona
Verfahren
Es wird gebeten, den online ausgefüllten Antrag auszudrucken und zu unterschreiben und entweder
als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden
oder
per Post an die für den Antragsteller örtlich zuständige Bewilligungsbehörde zuzusenden.
Bewilligungsbehörde
Gebiet Unterfranken
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 380-1273
E-Mail: soforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de
Kategorien: Amtliche Mitteilungen