Urlaubszeit - Reisezeit

07.05.2018
Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig?

Personalausweis und Reisepass

URLAUBSZEIT – REISEZEIT

Ist Ihr Ausweis noch gültig?

Wer in diesem Jahr ins Ausland verreisen will, sollte einen Blick in seinen Personalausweis oder Reisepass werfen. Für den Fall, dass der Reisepass / Personalausweis bald abläuft, ist es ratsam, möglichst schnell einen neuen zu beantragen. Viele Länder erlauben die Einreise nur dann, wenn das Dokument noch mindestens sechs Monate gültig ist. Wer ein Ausweisdokument beantragt, muss derzeit damit rechnen, dass die Bundesdruckerei in Berlin mehrere Wochen (3-4 Wochen) zur Anfertigung des Dokumentes braucht.

Personalausweis

Für die Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Unterschrift auf den Ausweisanträgen muss persönlich im Rathaus geleistet werden! Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 22,80 €, für Personen ab 24 Jahren 28,80 € und ist bei der Beantragung bar zu bezahlen.

Reisepass

Für die Ausstellung eines Reisepasses (ePass) benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Passbild. Die Unterschrift auf den Passanträgen muss persönlich im Rathaus geleistet werden! Zusätzlich werden noch Fingerabdrücke (bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr erforderlich) beider Zeigefinger mittels eines optischen Scanners erfasst!

Die Gebühr für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt 37,50 €, für Personen ab 24 Jahren 60,00 € und ist bei der Beantragung bar zu bezahlen.

Kinderreisepass

Für die Ausstellung / Verlängerung eines Kinderreisepasses wird ein aktuelles biometrisches Passbild benötigt. Der Kinderreisepass kann maximal bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt bzw. verlängert werden. Kinder ab 10 Jahren müssen bei der Beantragung dabei sein, da eine Unterschrift im Ausweis erforderlich ist.

Nachdem ein Personaldokument ungültig ist, wenn es eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht zulässt, empfehlen wir zur Vorbeugung von Problemen beim Grenzübertritt insbesondere auf die Aktualität des Lichtbildes zu achten, da sich gerade bei Kindern das Aussehen während der Laufzeit stark verändern kann.

Wenn noch kein Ausweis / Pass in Leidersbach ausgestellt wurde, muss bei der Antragstellung eine Geburtsurkunde (wenn ledig) bzw. Heiratsurkunde (wenn verheiratet, geschieden oder verwitwet) zum Datenabgleich vorgelegt werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt unter Tel. 06028/9741-10 oder 06028/9741-29 gerne zur Verfügung.

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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