17.03.2020
Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „KITA Brunnenfeld“
Bauleitplanung
Der Gemeinderat der Gemeinde Leidersbach hat in öffentlicher Sitzung am 10.03.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes (Stand 27.01.2020) gebilligt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes sowie die textlichen Festsetzungen und die Begründung liegen im Rathaus der Gemeindeverwaltung, Zimmer 7, Hr. Süß, Hauptstr. 123, Gemeinde Leidersbach, vom
27.03.2020 bis einschließlich 20.04.2020
während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch 14:00 bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende zusätzlichen Informationen sind verfügbar:
Gutachten geotechnische Erkundung
Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Leidersbach unter unter
https:// www.leidersbach.de/unsere-Gemeinde/bauen-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangeben abgeben erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Leidersbach, 12.03.2020
Michael Schüßler
1. Bürgermeister
Auslegungsunterlagen Bebauungsplan "KITA Brunnenfeld"
Kategorien: Amtliche Mitteilungen