01.10.2018
Der Gemeinderat Leidersbach hat im Rahmen der Initiative der Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz SpessartKraft das Kommunale Förderprogramm für Investitionen zur Innenentwicklung verabschiedet.
Die Gemeinde Leidersbach gewährt ab 01.10.2018 unter bestimmten Fördervoraussetzungen Zuwendungen, um erhaltenswerte, ältere Gebäude im Ort zu sanieren und zu revitalisieren. Im Übrigen soll der Abbruch von nicht-erhaltenswerten Gebäuden gefördert werden. Dabei verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Schaffung neuer Gebäude und attraktiver Freiflächen zu unterstützen und das Ortsbild optisch sowie funktional zu erhalten und aufzuwerten.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist zunächst auf fünf Jahre, bis 30.09.2023, begrenzt. Antragsberechtigt sind sowohl natürliche, als auch juristische Personen, die eine förderfähige Maßnahme umsetzen möchten. Dabei gilt: Der förderrechtliche „Schwellenwert“ liegt bei einer Investitionssumme von 20.000 Euro, im Falle von Abbrucharbeiten bei 10.000 Euro. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Ihr Ansprechpartner für Anträge und Fragen rund um das Förderprogramm ist Ihre Gemeindeverwaltung.
Die Förderrichtlinie sowie die zugehörigen Formulare zum Download finden Sie
hier.
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