19.01.2023
Allgemeiner Ablauf des Winterdienstes und Hinweise zu den Räum- und Streupflichten der Anlieger.
Ablauf des Winterdienstes und Hinweise zu den Räum- und Streupflichten der Anlieger:
Die Firma Helmut Rüth führt die Arbeiten des Winterdienstes für die Gemeinde Leidersbach aus.
Da nicht überall gleichzeitig gestreut und geräumt werden kann, sind im Streuplan die einzelnen Straßen – den gesetzlichen Vorgaben entsprechend – gemäß den Gefahrenstufen, der Verkehrsbedeutung bzw. der Gefährlichkeit nach berücksichtigt, wobei bei der Festlegung der Routen zusammenhängende Fahrstrecken anzustreben sind. Vorrangig sind Haupt- und Durchgangsstraßen, Steigungen und Busstrecken zu streuen und zu räumen. Nach vorhandener Kapazität erfolgt dann der Winterdienst auf den Nebenstrecken.
Leider stehen die Fahrer der Streufahrzeuge aber auch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes jedes Jahr vor dem Problem, dass parkende Fahrzeuge den Winterdienst erheblich behindern. Vor allem wegen Fahrzeugen, die in schmalen Straßen oder unzulässiger Weise an Wendeplätzen am Ende von Straßen abgestellt werden, gibt es oftmals kein Durchkommen. Solche Straßen müssen dann notgedrungen ungeräumt bleiben.
Deshalb unsere Bitte an die Autofahrer: Parken Sie bei anstehenden Schneefällen bitte möglichst nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, sondern auf Ihrem Privatgrund. Ist ein Parken auf der Straße unumgänglich, achten Sie bitte darauf, dass dies nicht im Einmündungs- oder Kreuzungsbereich von anderen Straßen ist und eine Mindestbreite von 3 m für die Räumfahrzeuge zur Verfügung steht.
Das Räumen und Streuen der Gehwege bzw. bei Straßen ohne Gehwege eines Seitenstreifens ist Aufgabe des jeweiligen Anliegers (sog. Räum- und Streupflicht). Die Sicherungsfläche ist an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mittel zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
In diesem Zusammenhang appellieren wir an die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten, keinen Schnee auf die Fahrbahn zu werfen.
Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass das im Ortsbereich vornehmlich an Steigungsabschnitten in Behältern befindliche Streugut ausschließlich zum Streuen der jeweiligen Steigung genutzt werden darf. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht zulässig.
Die Mitarbeiter der Gemeinde und der Fa. Rüth sind gerne für Sie im Einsatz, damit Sie im Winter gut und sicher auf unseren Straßen unterwegs sind. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass nicht im ganzen Ort sofort gestreut und geräumt werden kann und besonders bei extremen Witterungsverhältnissen Engpässe entstehen, die ein wenig Geduld erfordern.
Die Gemeinde Leidersbach ist ständig bemüht, den Winterdienst nach den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen bestmöglich zu organisieren. Bitte helfen Sie mit und räumen und streuen Sie auch Ihren Teil der öffentlichen Verkehrsfläche. Dies kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. Herzlichen Dank dafür im Voraus!
Ihre Gemeindeverwaltung
Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Leidersbach