20.01.2025
Eigentümerwechsel in 2022- 2024
In den Jahren 2022-2023 waren alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.
Aufgrund dieser Grundsteuererklärung erhielten Sie vom Finanzamt den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag, welcher wiederum die Grundlage des Grundsteuerbescheides der Gemeinde Leidersbach bildet, den Sie in den letzten Tagen erhalten haben.
Wenn vom Zeitpunkt Ihrer Grundsteuererklärung bis zum 31.12.2024 ein Eigentümerwechsel für Ihr Grundstück stattgefunden hat, dann kann es sein, dass diese beiden verschiedenen Bearbeitungsstränge – Hauptfestsetzung auf den 01.01.2025 und Eigentümerwechsel – sich überschnitten haben und nun wieder der alte Eigentümer den neuen Grundsteuerbescheid erhält.
Für solche, und auch andere Änderungen, hat uns das Finanzamt Obernburg ein Änderungsformular zur Verfügung gestellt, in welchem offensichtliche Fehlfestsetzungen dem Finanzamt mitgeteilt und deren Berichtigung beantragt werden kann.
Diesen Vordruck erhalten Sie im Rathaus in Zimmer 4 – Kasse oder auf unserer Homepage.
Unser Steueramt bemüht sich nach Kräften, die mit den Grundsteuerbescheiden verbundenen Anfragen zu bearbeiten. Wir bitten jedoch um Geduld und Verständnis, wenn die Telefonverbindung häufig besetzt ist und nicht alles gleich zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Gemeindeverwaltung
Kategorien: Pressemitteilung Gemeinde Leidersbach