05.03.2020
Bürgerversammlung
zum Thema Neuermittlung beitragsrelevanter Flächen
am 24.03.2020 um 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Leidersbach - Terminvormerkung -
Vorabinformation zur Bürgerversammlung am 24.03.2020
Sehr geehrte Grundstückseigentümer/-innen,
der Gemeinderat der Gemeinde Leidersbach hat zur Vorbereitung der Neukalkulation für die Wasserversorgung und Schmutzwasserentsorgung die Ermittlung der beitragsrelevanten Flächen beschlossen. Ziel dieser Überprüfung ist die Aktualisierung der Datenbestände um eine größtmögliche Beitragsgerechtigkeit für zukünftige Maßnahmen gewährleisten zu können.
Die Gemeinde Leidersbach hat die Firma Kommunalberatung Bitterwolf GmbH aus Greding mit der Erhebung dieser Flächen beauftragt. Die Erhebung erfolgt ab dem 25.03.2020
Zu den Aufgaben der Fa. Bitterwolf zählen, sowohl die Ermittlung der Geschossflächen pro Anwesen, als auch die Information und Beratung der Eigentümer. Aus Gründen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit ist es notwendig, die Aufnahme der Flächen mit dem Eigentümer, bzw. dem schriftlich Bevollmächtigten durchzuführen.
Um Verständnisschwierigkeiten und Missverständnissen vorzubeugen, wäre es in Ihrem und im Interesse der Gemeinde Leidersbach, dass ein persönliches Gespräch vor Ort stattfinden kann. Aus diesem Grund bitten wir Sie, den jeweiligen Vermessern Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren. Es wäre in vielen Fällen äußerst hilfreich, wenn vorhandene Baupläne zur Einsichtnahme bereitgestellt werden könnten.
Wenn die Mitarbeiter der Kommunalberatung Sie als Eigentümer nicht zuhause antreffen, ein Kontakt aber notwendig erscheint, erhalten Sie eine "Briefkasteninformation". Dieser kleine DIN A 5-Zettel enthält den Namen und die Handynummer des jeweiligen Aufmessers. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Mitarbeiter der Kommunalberatung Bitterwolf in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Alle Aufmesser bleiben während der Aufmaßarbeiten vor Ort, d. h. es sind auch Termine nach 17.00 Uhr möglich!
Die Daten werden nach den Außenmaßen der einzelnen Geschosse aufgenommen (Dauer zirka 10 bis 15 Minuten). Durch die zur Verfügung stehende digitale Flurkarte des Vermessungsamtes für jedes Objekt sind alle Seitenlängen der Gebäude sowie die Grundflächen bereits bekannt.
Ggf. müssen Dachgeschosse begangen werden. Gleiches gilt bei Gebäuden, die nur teilunterkellert sind.
Um Ihnen unnötigen Aufwand aufgrund zu viel berechneter Flächen zu ersparen, empfehlen wir Ihnen als Eigentümer, die Ermittlung dieser Flächen zusammen mit den Mitarbeitern der Fa. Bitterwolf vorzunehmen. Diese Begehungen erfolgen selbstverständlich nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Eigentümer.
Ist eine Bewertung nur von außen möglich, sind die Mitarbeiter der Kommunalberatung Bitterwolf angehalten, alle Geschossflächen als beitragspflichtig einzustufen.
Jeder Eigentümer erhält nach Abschluss der Aufmaßarbeiten ein Informationsschreiben, sowie das für ihn bzw. sein Objekt maßgebliche Aufmaßblatt mit der Möglichkeit zur Prüfung. Auf diesen Aufmaßblättern sind alle erhobenen, beitragspflichtigen Flächen ersichtlich. Sollten Missverständnisse, Fragen oder Fehler aufgetreten sein, können diese bearbeitet bzw. korrigiert werden.
Befindet sich Ihr Wohnsitz nicht in der betreffenden Gemeinde oder ist Ihre Liegenschaft vermietet/verpachtet, wäre es sehr hilfreich, Sie würden Ihren Mieter/Pächter/Hausverwaltung informieren und diese dazu schriftlich ermächtigen den Ortstermin mit der Fa. Bitterwolf wahrzunehmen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und für Ihre Mitwirkung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michael Schüßler
1.Bürgermeister
Terminvereinbarung im Vorfeld gewünscht?
Das Büro Kommunalberatung Bitterwolf GmbH freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Telefon: 08463/1884, Mail: info@kommualberatung-bitterwolf.com
Kategorien: Amtliche Mitteilungen