Abschaffung des Kinderreisepasses

08.11.2023
Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, weil er aufgrund seiner seit 01.01.2021 nur noch einjährigen Gültigkeit und seine teilweise fehlende Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendbarkeit und Bedeutung weiter abgenommen hat. 

Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Bei Reisen innerhalb der EU und Schengenraum genügt die Beantragung eines Personalausweises.

Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel Reisepass erforderlich. 

Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von

6 Jahren und müssen rechtzeitig vor Ablauf neu beantragt werden. Die Kosten belaufen sich bei einem Personalausweis auf 22,80 € und bei einem Reisepass auf 37,50 €. 

Zur Beantragung wird die Geburtsurkunde, ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein halbes Jahr) und die Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile inklusive Ausweiskopie der Eltern benötigt.

Es ist zu beachten, dass die Gültigkeit des Ausweisdokumentes vor Ablauf erlöschen kann, insofern das Kind mit dem Passbild im Ausweis nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.

 

Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Reisende auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter: auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

 

Für weitere Fragen steht das Bürgerbüro gerne zur Verfügung (Tel. 06028/9741-10 oder 06028/9741-29).

 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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